Information

Ist die osteopathische Behandlung eine Kassenleistung?
  • Die osteopathische Behandlung ist  keine generelle Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Es ist jedoch möglich, als Mitglied der gesetzlichen Kassen eine anteilige Erstattung der Behandlungskosten zu erhalten. Dazu ist in Regel eine ärztliche Privatverordnung nötig – fragen Sie hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Die privaten Krankenversicherungen haben individuelle Tarife, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Hinweis:
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die osteopathische Behandlung in meiner Praxis die Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt nicht ersetzen kann, die Befunderhebung und Diagnosestellung des Arztes nicht in Frage stellt oder verändert. Die Befundung und Behandlung ist immer eine Ergänzung der ärztlichen Versorgung.