Information

Ist die osteopathische Behandlung eine Kassenleistung?
  • Die osteopathische Behandlung ist  keine generelle Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Es ist jedoch seit 2012 möglich, als Mitglied z.B. der Techniker Krankenkasse, der AOK Plus und mittlerweile auch der meisten anderen gesetzlichen Kassen eine anteilige Erstattung der Behandlungskosten zu beanspruchen, siehe hier: Webseite der TK oder hier: Webseite der AOK , dazu ist in Regel eine ärztliche Privatverordnung nötig – fragen Sie hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Die privaten Krankenversicherungen haben individuelle Tarife, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Hinweis:
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die osteopathische Behandlung in meiner Praxis die Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt nicht ersetzen kann, die Befunderhebung und Diagnosestellung des Arztes nicht in Frage stellt oder verändert. Die Befundung und Behandlung ist immer eine Ergänzung der ärztlichen Versorgung.
Was ist nun „Osteopathie“ ?
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