Ist die osteopathische Behandlung eine Kassenleistung? - Das Delegationsverfahren:
Die osteopathische Behandlung ist derzeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie benötigen zur Behandlung in der Praxis ein von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnetes Privatrezept mit Diagnose und Verordnung "Osteopathische Behandlung" oder "Manuelle Therapie" (Delegationsverfahren).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Behandlung in der Praxis nicht die Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt, die Befunderhebung und Diagnosestellung des Arztes nicht in Frage stellt oder verändert.
Die Befundung und Behandlung ist immer eine Ergänzung und Folge der ärztlichen Versorgung.
Was ist nun "Osteopathie" ?
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